LINERBENNE

Conditionnement des déchets à risques

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Die Aufbereitung gefährlicher Abfälle – die fachgerechten Lösungen von LINERBENNE

FLEXIBLE VERPACKUNGEN

  • Ein Sortiment von Hochsicherheits-Produkten, von LINERBENNE entwickelt: Container-Säcke für asbesthaltiges Schüttgut.
  • ergänzende Produkte für vorverpackte Abfälle.

MASSGESCHNEIDERTE DIENSTLEISTUNGEN

Jedem Kunden steht ein spezifischer Gesprächspartner zur Verfügung

Übermittlung fachmännischer Empfehlungen

Konzeption und Weiterentwicklung von Produkten

gegebenenfalls Weiterleitung an solche Dienstleister, die ergänzende Dienstleistungen erbringen

GEFÄHRLICHE ABFÄLLE (GEFAHRSTOFFE): BETEILIGTE PERSONEN UND BESONDERE HERAUSFORDERUNGEN

Die Verpackung und der Transport gefährlicher Abfälle stellt auf allen Ebenen eine besondere Herausforderung dar.

Um folgende Themen müssen sich politische Verantwortungsträger, Gebietskörperschaften, auch Gemeinden, die Hoch- und Tiefbau-Unternehmen, die Transportfirmen und die Mülldeponien kümmern:

  • die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit;
  • die Beachtung der gesetzlichen Verordnungen ;
  • die technischen Vorgaben.

Dies alles bei Optimierung der Organisation und der Kosten.

Außerdem haben sie oftmals damit im Zusammenhang stehende zusätzliche Wünsche. Deshalb muss man ihnen eine kundenspezifische Beratung und sehr breitgefächerte Lösungen bieten.

WELCHE CONTAINER-BAGS EIGNEN SICH FÜR WELCHE BAUSTELLEN?

Die exakte Auswahl der Container-Bags ist im Zusammenhang mit dem optimalen Gefahrstoff-Management sehr wichtig – um nämlich Personen und die Umwelt zu schützen.

Die Beteiligten müssen über solche Entsorgungs-Verpackungen verfügen, die wirklich dicht sind und auch praktisch handhabbar, damit das Handling optimal gewährleistet ist und die Arbeiten auf den Baustellen planmäßig ablaufen.

 

Hier einige Beispiele zu Tätigkeiten, bei denen zuverlässige und effiziente Container-Bags unbedingt erforderlich sind:

  • Entsorgung von Asbest
  • Abbruch von Bauten und Gebäuden, einschl. der Dekontaminierung
  • Behandlung von Abfällen aus Schadensereignissen
  • Kanalreinigungen und Ausbaggerungen
  • Dekontaminierung verseuchter Standorte
  • Instandhaltung von Industrie-Standorten

Asbest-Sonderabfälle

GENEHMIGUNG DURCH DEN EVALUIERUNGS-AUSSCHUSS ZUR ASBESTENTSORGUNG (CÉVALIA) – FÜR GEWÄHRLEISTETE SICHERHEIT

Die ersten Container-Bags LINERBENNE, die ein integriertes und patentiertes System bieten, wurden im Rahmen eines innovativen Patentsystems von dem Ausschuss der Evaluierung von Asbest-Entsorgungen (CEVALIA) genehmigt.
Es handelt sich dabei um die EINZIGEN offiziell anerkannten flexiblen Container-Bags für Asbestabfälle.
Die Zulassung durch die CEVALIA bestätigt, dass diese optimal dicht sind und im Hinblick auf die Risiken widerstandsfähig sind. Dies bietet sowohl den Entwickler als auch den Nutzern die erforderliche Sicherheit.
Seit es diese zustimmende Einschätzung erhalten hat, sorgte LINERBENNE dafür, dass seine neuen Modelle mit den gleichen innovativen Merkmalen ausgestattet wurden.

ÜBER DEN AUSSCHUSS CÉVALIA

Dieser wurde 2017 gegründet, und seine Tätigkeit erfolgt im Rahmen des Asbest-Forschungs- und Entwicklungsplanes des französischen Wohnungsbau-Ministeriums. Dieses evaluiert die Asbest betreffenden innovativen Technologien. Der Ausschuss überprüft insbesondere, ob die jeweilige Innovation den Kriterien des Schutzes der Arbeitnehmer dient. Wendet man sich an diesen Ausschuss, so geschieht dies auf freiwilliger Basis. Jedem Unternehmen steht es frei, dem Ausschuss seine Produkte zur Evaluierung vorlegen.

ASBEST BEDEUTET GEFAHR

Der Asbest verursacht schwere Krankheiten, insbesondere Krebserkrankungen. Je kleiner die Partikel sind, umso eher dringen sie in die Atemwege ein und schädigen diese.

Selbst kleinste Öffnungen in einer Verpackungshülle können daher beträchtliche Schäden hervorrufen.

RECHTSVORSCHRIFTEN

Es bestehen für sämtliche mit Asbest befassten Beteiligte klare gesetzliche Verpflichtungen; diese betreffen die Arbeitsabläufe und auch das eingesetzte Material. Im Fall der Nichtbeachtung der Vorschriften kann dies die Haftung der Entscheidungsträger tangieren (dies betrifft konkret: Gebietskörperschaften, Unternehmen, Bauherren, Bauleiter etc.).
im Bereich der Rechtsprechung gibt es parallel dazu eine Entwicklung hin zu verstärktem Schutz der Personen, die mit Asbest zu tun haben.
Hinsichtlich der kürzlich veröffentlichten Texte ist der Erlass vom 11. Dezember 2018 besonders wichtig. Dieser bestimmt insbesondere den Transport von Abfällen aus dem Straßenbau oder Abbruchbaustellen bzw. der Sanierung von solchen Gebäuden, die durch ungebundenen Asbest verseucht sind.

DER TRANSPORT VON ASBEST-ABFÄLLEN

Die festen Abfälle umfassen folgendes:

  • Kontaminierte Abfälle bzw. Materialien aus Abbruch-Arbeiten
  • Fräsgut
  • Faserzement
  • Klärschlämme
  • Verseuchte Erde
  • Industrieabfälle

Transport

  • In Fahrzeugen ohne Abdeckung
  • Von der Baustelle zu einer offiziell zugelassenen Mülldeponie.

Abmessungen der Container-Bags

  • Ausschließlich für diejenigen, die für Lkw-Kipper bestimmt sind.
  • Die Benutzung von mehreren kleinen Container-Bags ist untersagt.

Maximale Belastung

  • Der vom Herstellen angegebene Wert.

Straßenbau-Arbeiten

Kontaminierte Erdmassen, im Zusammenhang mit einem aufgetretenen Schadensereignis

SPEZIFISCHE KOMPAKTE CONTAINER-BAGS

  • Verfügen über mindestens zwei Umhüllungen; diese sind entweder miteinander verbunden oder auch nicht
  • Völlig dichte innere Hülle, damit keine Asbestfasern austreten
  • Äußere Hülle, die stoßfest ist und resistent ist bei den üblichen Belastungen während des Transports
  • Das Materiallässt keine Perforierung zu und ist zudem reißfest
  • System mit optimal dichtem Verschluss.

Bauwerke oder Gebäude, bei denen ein Schadenereignis vorliegt

GESICHERTER DOPPEL-CONTAINER

  • Die Umhüllung besteht aus einem Container-Bag mit einem zweiten des gleichen Modells
  • Maximales Volumen: 7 Tonnen